Reiseversicherung

Sorglos reisen mit der Reiseversicherung

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die von uns vermittelten Reiseversicherungen. Denn gut versichert können Sie Ihren Urlaub gleich noch mehr genießen.

Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadenbearbeitung erfolgen durch die MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler für die R+V Versicherungsgruppe (VB-MDT 2010-A/ALD). Versicherer der Reise-Krankenversicherung ist die R+V Krankenversicherung AG, für alle anderen Reiseversicherungen die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG.

Weitere Informationen sowie die Versicherungsbedingungen, die für den Versicherungsschutz maßgeblich sind, finden Sie auf dieser Seite.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Storno-Informations-Service (SIS) der MDT:

Das Team des Storno-Informations-Service informiert Sie zu Stornierungsmöglichkeiten, und der Versicherer übernimmt hierfür auch evtl. höhere Stornokosten, falls Sie entgegen der Einschätzung doch nicht verreisen können. Somit haben Sie die Chance trotz z.B. plötzlicher Erkrankung Ihren geplanten Urlaub noch anzutreten und falls doch eine Stornierung erforderlich sein sollte, übernimmt der Versicherer das finanzielle Risiko der höheren Stornokosten bei einer späten Stornierung für Sie.

Damit Sie von diesem kostenlosen Service profitieren können, senden Sie bitte unverzüglich die Information über den Versicherungsfall (z.B. Ihre Erkrankung) per E-Mail an storno(at)mdt24.de oder per Fax: +49 (0) 18050147-49. Die Formulare zur Schadensanzeige finden Sie hier: http://www.mdt24.de/schadenanzeigen

Für Ihre Meldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter SIS-Antrag 
  • Ärztliche Bescheinigung bzw. anderer Nachweis des Versicherungsfalls

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen eine Information des Storno-Informations-Service.

Kurzbeschreibung der Versicherungsleistungen

  • Rei­se-Rück­tritts­kos­ten-Ver­si­che­rung
    Wenn Sie von Ih­rer Rei­se aus ver­si­cher­tem Grund zu­rück­tre­ten müs­sen, wer­den Ih­nen die ver­trag­lich ge­schul­de­ten Stor­no­kos­ten so­wie die Mehr­kos­ten des ver­spä­te­ten Rei­se­an­tritts er­stat­tet. Ver­si­cher­te Er­eig­nis­se sind z.B. schwe­re Un­fall­ver­let­zung, un­er­war­te­te schwe­re Er­kran­kung, Imp­fun­ver­träg­lich­keit, Schwan­ger­schaft, Tod und ei­ni­ges mehr.
  • Reisegarantie bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
    D.h. der Versicherer erstattet im Fall einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Antritt der Reise anstatt der Stornokosten die vertraglich geschuldete Restzahlung sowie die Anzahlung.
  • Rei­se­ab­bruch-Ver­si­che­rung/Mehr­kos­ten-Ver­si­che­rung bei Rei­se­ab­bruch
    Wenn Sie Ih­re Rei­se aus ver­si­cher­tem Grund ab­bre­chen oder un­ter­bre­chen müs­sen, wer­den Ih­nen die Mehr­kos­ten ei­ner au­ßer­plan­mä­ßi­gen Be­en­di­gung oder Un­ter­bre­chung ei­ner Rei­se er­stat­tet. Ver­si­cher­te Grün­de sind z.B. un­er­war­te­te schwe­re Er­kran­kung, schwe­re Un­fall­ver­let­zung, Tod und ei­ni­ge mehr.
  • Um­bu­chungs­ge­büh­ren­schutz
    Wenn Sie Ih­re Rei­se in­ner­halb der ge­buch­ten Sai­son um­bu­chen müs­sen, wer­den die ver­trag­lich ge­schul­de­ten Um­bu­chungs­ge­büh­ren (bis zur ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Höchst­sum­me) bei Um­bu­chung bis 42 Ta­ge vor Rei­se­an­tritt er­stat­tet.
  • Rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung
    Wenn Sie z.B. un­er­war­tet er­kran­ken oder ei­nen schwe­ren Un­fall er­lei­den, wer­den Ih­nen u.a. die Kos­ten ei­ner me­di­zi­nisch not­wen­di­gen am­bu­lan­ten oder sta­tio­nä­ren Heil­be­hand­lung und ei­nes not­wen­di­gen oder me­di­zi­nisch sinn­vol­len Kran­ken­rück­trans­ports bei akut auf­tre­ten­den Krank­hei­ten oder Un­fall­ver­let­zun­gen im Aus­land er­stat­tet so­wie auch Über­füh­rungs-/Be­stat­tungs­kos­ten im To­des­fall.
  • 24h-Not­fall-As­sis­tan­ce
    Die 24h-Not­fall-As­sis­tan­ce er­stat­tet Ih­nen z.B. Such-, Ber­gungs- und Ret­tungs­kos­ten bei ei­nem Un­fall und or­ga­ni­siert für Sie welt­weit, rund um die Uhr Hil­fe bei (me­di­zi­ni­schen) Not­fäl­len, z.B. bei Krank­heit, Un­fall oder Tod und or­ga­ni­siert die Be­treu­ung min­der­jäh­ri­ger Kin­der bei Krank­heit/Un­fall der El­tern so­wie ei­ni­ges mehr.
  • Rei­se­ge­päck-Ver­si­che­rung
    Wenn Ihr Rei­se­ge­päck wäh­rend der Rei­se ab­han­den­kommt, zer­stört oder be­schä­digt wird, wird Ih­nen der Zeit­wert des Rei­se­ge­päcks bis zur ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Höchst­sum­me er­setzt.

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Wichtige Hinweise

  • Der Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reiseantritt, ab 29 Tage vor Reiseantritt spätestens innerhalb drei Werktagen nach Reisebuchung erlangt werden.
  • Familientarife sind gültig für maximal zwei Erwachsene und mindestens einem Kind. Reisepreis ist der Gesamtpreis der Familie.
  • Bitte beachten Sie, dass bei Gruppenreisen eine Versicherung nur für die komplette Gruppen gebucht werden kann.
  • Alle Preise sind in Euro angegeben.