Gepäckinfos

Gepäck

Gepäck auf Charterflügen
Freigepäckmengen der Fluggesellschaften

Aufgrund von Arbeitsschutzbestimmungen darf ein Gepäckstück nicht schwerer sein als 32 kg. Diese Regelung gilt unabhängig von der Freigepäckmenge: Auf Linien- und Charterflügen gelten unterschiedliche Freigepäckregelungen. Diese sind abhängig von der gebuchten Fluggesellschaft und Buchungsklasse. In der Economy-Class kann in der Regel ein Gepäckstück pro Person kostenfrei mitgenommen werden; d. h. die im Flugschein angegebene Freigepäckmenge pro Person ist gültig. Kleinkindern (bis 2 Jahre, ohne Sitzplatzanspruch) werden teilweise bis zu 23 kg Freigepäck gewährt.

Handgepäck

Pro Person ist 1 Handgepäckstück bis maximal 8 kg zulässig (je nach Fluggesellschaft unterschiedlich), dessen Maße nicht größer als 55 x 40 x 20 cm sein dürfen. Das Handgepäck ist in der Freigepäckmenge eingeschlossen (bei einigen Fluggesellschaften nicht). Achtung: Seit dem 01.02.2004 dürfen auf der Grundlage einer EUVerordnung auf Flügen nachfolgende Gegenstände nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden: Gewehre, Feuerwaffen und Waffen, spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte wie z. B. Messer, Scheren (auch Nagelscheren und Maniküre-Sets) und Ski- und Wanderstöcke; stumpfe Instrumente, die Verletzungen hervorrufen können wie z. B. Golfschläger, Billardstöcke und Angelruten; Sprengstoff und brennbare Stoffe; chemische und toxische Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeuges sowie von Eigentum darstellen. Die Aufzählung ist nicht abschließend; sie kann jederzeit ergänzt werden. Für bestimmte Flüge können weitergehende Regelungen festgelegt werden. Auf Flügen, die u. a. in der Europäischen Union starten, sowie auf Anschlussflügen in der EU (inklusive innerdeutscher Flüge) dürfen flüssige und gelartige Produkte nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Jedes Behältnis, in dem sich die jeweilige Flüssigkeit befindet, darf ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml nicht überschreiten. Die Artikel müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von max. einem Liter verpackt sein. Pro Person ist ein Beutel erlaubt. Diese gesetzliche Bestimmungmung trifft auch zu, wenn die Reise außerhalb der EU beginnt und ein Anschlussflug innerhalb der EU gebucht ist. Artikel und Beutel, die den Maßnahmen nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Es ist deshalb empfehlenswert, bei der Reiseplanung die Regeln der EU-Verordnung zu beachten und das Handgepäck auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Durch diese gesetzlichen Maßnahmen erhöht sich auch der Umfang der Sicherheitskontrollen und es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Duty-Free-Artikel (wie Getränke oder Kosmetikartikel), die am Tag des Fluges im Duty-Free-Bereich der Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Achtung: Sofern für einen Anschlussflug oder bei einer Zwischenlandung die Gepäck- und Zollkontrolle durchgeführt wurde und der Sicherheitsbereich verlassen werden musste und vor Antritt des nächsten Fluges erneute Sicherheitskontrollen erfolgen, treten die EU-Bestimmungen, gültig seit 06.11.2006, für die Mitnahme von Handgepäck in Kraft. Bitte beachten Sie, dass sich weitere Länder außerhalb der EU ebenfalls an diese Regeln angepasst haben.

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Beförderung von Sport- und Sondergepäck auf Ihrem Flug

Die Beförderung von Gepäck über die Freigrenze hinaus sowie die Beförderung von anmeldepflichtigem Sondergepäck (z. B. Fahrräder, Golfgepäck, Tauchgepäck, Surfbrett, etc.) ist gebührenpflichtig und muss von der Fluggesellschaft bestätigt werden. Aufgrund der limitierten Frachtkapazitäten ist eine rechtzeitige Anmeldung für Sondergepäck (z. B. Sperrgepäck, Kofferübergrößen, Sportgepäck, Übergepäck, Waffen, Munition, usw.) unbedingt erforderlich. Um Transportschäden zu vermeiden, ist die Beförderung von Sportgeräten nur in dafür geeigneter Transportverpackung bzw. in Transportbehältnissen möglich. Eine Transportversicherung wird empfohlen. Bei einigen Fluggesellschaften ist ein Versicherungsnachweis notwendig! Die aktuellen Gepäckraten, Anmeldefristen sowie Transport- und Verpackungsvorschriften finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaften.

Beförderung von Sport- und Sondergepäck auf Ihrem Flug

Die Beförderung von Gepäck über die Freigrenze hinaus sowie die Beförderung von anmeldepflichtigem Sondergepäck (z. B. Fahrräder, Golfgepäck, Tauchgepäck, Surfbrett, etc.) ist gebührenpflichtig.

Aufgrund der limitierten Frachtkapazitäten ist eine rechtzeitige Anmeldung für Sondergepäck (z. B. Sperrgepäck, Kofferübergrößen, Sportgepäck, Übergepäck, Waffen, Munition, usw.) unbedingt erforderlich. Die Sonder- bzw. Übergepäckbeförderung muss von der jeweiligen Fluggesellschaft bestätigt werden. Um Transportschäden zu vermeiden, ist die Beförderung von Sportgeräten nur in dafür geeigneter Transportverpackung bzw. in Transportbehältnissen möglich. Eine Transportversicherung wird empfohlen.

Bei einigen Fluggesellschaften ist ein Versicherungsnachweis notwendig! Die aktuellen Gepäckraten, Anmeldefristen sowie Transport und Verpackungsvorschriften finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaften.

Ihr Reisebüro ist Ihnen gerne bei der Anmeldung behilflich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Sport und Sondergepäck für den Bustransfer bei Pauschalreisen in den Aldiana Alcaidesa und Aldiana Andalusien anmelde- und kostenpflichtig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im Preisteil des Katalogs auf den Seiten 51 (Aldiana Alcaidesa) und 56 (Aldiana Andalusien).

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