Gepäckinfos

Gepäck (Charterflüge)

Freigepäckmengen der Fluggesellschaften

Aufgrund von Arbeitsschutzbestimmungen darf ein Gepäckstück nicht schwerer sein als 32 kg. Diese Regelung gilt unabhängig von der Freigepäckmenge: Auf Linien- und Charterflügen gelten unterschiedliche Freigepäckregelungen.

Diese sind abhängig von der gebuchten Fluggesellschaft und Buchungsklasse. In der Economy-Class kann in der Regel ein Gepäckstück pro Person kostenfrei mitgenommen werden; d. h. die im Flugschein angegebene Freigepäckmenge pro Person ist gültig. Kleinkindern (bis 2 Jahre, ohne Sitzplatzanspruch) werden teilweise bis zu 23 kg Freigepäck gewährt.

Handgepäck

Auf Flügen, die u. a. in der Europäischen Union starten, sowie auf Anschlussflügen in der EU (inklusive innerdeutscher Flüge) dürfen flüssige und gelartige Produkte nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Jedes Behältnis, in dem sich die jeweilige Flüssigkeit befindet, darf ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml nicht überschreiten. Die Artikel müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von max. einem Liter verpackt sein. Pro Person ist ein Beutel erlaubt. Diese gesetzliche Bestimmung trifft auch zu, wenn die Reise außerhalb der EU beginnt und ein Anschlussflug innerhalb der EU gebucht ist. Artikel und Beutel, die den Maßnahmen nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Es ist deshalb empfehlenswert, bei der Reiseplanung die Regeln der EU-Verordnung zu beachten und das Handgepäck auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.

Durch diese gesetzlichen Maßnahmen erhöht sich auch der Umfang der Sicherheitskontrollen und es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Duty-Free-Artikel (wie Getränke oder Kosmetikartikel), die am Tag des Fluges im Duty-Free-Bereich der Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EUFluggesellschaft erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Achtung: Sofern für einen Anschlussflug oder bei einer Zwischenlandung die Gepäck- und Zollkontrolle durchgeführt wurde und der Sicherheitsbereich verlassen werden musste und vor Antritt des nächsten Fluges erneute Sicherheitskontrollen erfolgen, treten die EU-Bestimmungen, gültig seit 06.11.2006, für die Mitnahme von Handgepäck in Kraft. Bitte beachten Sie, dass sich weitere Länder außerhalb der EU ebenfalls an diese Regeln angepasst haben.

Pro Person ist 1 Handgepäckstück zulässig (je nach Fluggesellschaft ist das Gewicht des Handgepäckstücks unterschiedlich), dessen Maße nicht größer als 55 x 40 x 20 cm sein dürfen. Das Handgepäck ist in der Freigepäckmenge eingeschlossen (bei einigen Fluggesellschaften nicht). Achtung: Seit dem 01.02.2004 dürfen auf der Grundlage einer EU-Verordnung auf Flügen nachfolgende Gegenstände nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden: Gewehre, Feuerwaffen und Waffen, spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte wie z. B. Messer, Scheren (auch Nagelscheren und Maniküre-Sets) und Ski- und Wanderstöcke; stumpfe Instrumente, die Verletzungen hervorrufen können wie z. B. Golfschläger, Billardstöcke und Angelruten; Sprengstoff und brennbare Stoffe; chemische und toxische Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeuges sowie von Eigentum darstellen. Die Aufzählung ist nicht abschließend; sie kann jederzeit ergänzt werden. Für bestimmte Flüge können weitergehende Regelungen festgelegt werden.

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